Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rescue Riders e.V. – Sanitätsdienst und Rettungsreiter-Einsätze
§ 1 Leistungsumfang
Die Rescue Riders e.V. (im Folgenden „Sanitätsdienst“) betreuen Veranstaltungen durch:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Betreuung verletzter oder erkrankter Personen
Die Leistungen gelten nur im Rahmen der schriftlich vereinbarten Auftragserteilung. Erweiterte Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.
§ 2 Gefahrenanalyse und Einsatzplanung
- Die Anzahl der eingesetzten Kräfte wird durch eine Gefahrenanalyse bestimmt, die Faktoren wie Besucherzahl, Gelände, Art der Veranstaltung, prominente Beteiligung und örtliche Gegebenheiten berücksichtigt.
- Grundlage für die Planung sind die Angaben des Veranstalters. Unvollständige oder falsche Angaben entbinden den Sanitätsdienst von der Leistungspflicht.
- Auf Wunsch wird ein schriftliches Einsatzkonzept bereitgestellt.
§ 3 Pflichten des Sanitätsdienstes
- Der Sanitätsdienst arbeitet nach den lokal festgelegten Rettungs- und Sicherheitskonzepten und stimmt sich mit anderen Organisationen und Behörden ab.
- Bei größeren Einsätzen wird eine Einsatzleitung gestellt, die Ansprechpartner des Veranstalters ist.
- Bei kleineren Einsätzen übernimmt das Personal vor Ort diese Funktion.
- Der Sanitätsdienst ist nicht verantwortlich für:
- Einrichtung und Offenhaltung von Flucht- und Rettungswegen
- Zugangskontrollen
- Maßnahmen gegen Brandgefahr
- Einhaltung behördlicher Auflagen, sofern sie nicht direkt den Sanitätsdienst betreffen
§ 4 Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter stellt vollständige, korrekte Informationen für die Gefahrenanalyse bereit.
- Änderungen während der Veranstaltung sind unverzüglich mitzuteilen.
- Der Veranstalter benennt einen ständig erreichbaren Ansprechpartner.
- Bei wesentlichen Änderungen darf der Sanitätsdienst zusätzliche Ressourcen einsetzen; diese werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung
- Der Sanitätsdienst haftet für schuldhaft verursachte Schäden durch sein Personal.
- Keine Haftung bei Unterversorgung oder Schäden, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Veranstalters zurückzuführen sind.
- Der Veranstalter stellt den Sanitätsdienst von Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Umständen entstehen.
§ 6 Kosten und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Auftrag und der aktuellen Preisliste.
Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung.
Besondere Materialkosten oder zusätzliche Stunden werden gesondert berechnet.
Bei Einsätzen länger als 3 Stunden sorgt der Veranstalter für angemessene Verpflegung.
Stornierung:
Weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 20 % des Auftragsvolumens
Weniger als 2 Tage: 40 % des Auftragsvolumens
§ 7 Vertragsänderungen und Nebenabreden
- Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
- Der Sanitätsdienst kann bei wesentlichen Änderungen oder Unzumutbarkeit vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.
- Gerichtsstand ist Düsseldorf.